Obwohl uns ein Handschlag noch genügen würde kommen auch wir nicht um das Kleingedruckte herum.
Hier finden Sie unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Zusatzbedingungen für webProjekte und webHosting.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma webUP
Inh. Sandra Rohrer (Dipl. Math.-oec.)Siedlungsstr. 17
89192 Rammingen
(nachfolgendwebUP genannt)
Stand 01.01.2009
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Grundlage Für Verträge mit webUP sind immer nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Im Hinblick auf spezielle Dienste, wie Projektdurchführung, Speicherplatzvermietung oder Domainregistrierung gelten weitere Zusatzbedingungen.
(2) Im Falle von Überschneidungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren Zusatzbedingungen gelten vorrangig zunächst die Zusatzbedingungen als besondere Geschäftsbedingungen.
(3) Die Geschäftsbedingungen von webUP inklusive eventuellen Zusatzbedingungen gehen entgegenstehenden AGB´s des Kunden vor.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz von webUP oder unter www.webUP jederzeit zur Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die AGB in schriftlicher Form von webUP erhältlich. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines Vertrages, dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch seine Unterschrift erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eventuell zutreffenden Zusatzbedingungen als gültige Vertragsgrundlage an.
(5) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden eMail mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern webUP die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuungunsten des Kunden ändert. webUP weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf der 4 Wochen wirksam.
(6) Abschlüsse von Verträgen zwischen Kunden und webUP erfolgen schriftlich (z.B. per telefax, Post oder eMail), durch schriftliche Annahme eines Angebotes, durch eine verbindliche Bestellung oder mündlich. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen erfolgen schriftlich.
(7) Der Kunde ist 30 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte webUP nicht binnen 30 Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.
§ 2 Allgemeiner Leistungsumfang von webUP
(1) webUP bietet folgende Leistungen an:
1. Beratung, Konzeption, Entwicklung, Programmierung, Anpassung, Installation, Usability, Suchmaschinenoptimierung und Pflege von Internet-Präsentationen
2. Entwicklung, Programmierung und Installation elektronischer Handelslösungen
3. Softwarelösungen aus den Bereichen eCommerce und CMS
4. Kundenindividuelle Softwareentwicklung
5. Kundenindividuelles Screendesign
6. Vermittlung von Dienstleistungen dritter (z.B. elektronische Zahlungsverfahren, SSL, OnlineMarketing und mehr)
7. Schulungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Projekten
8. Vermietung von Speicherplätzen für Internet-Präsentationen
9. Vermittlung von Domainnamen
10. Datenbankprogrammierung
11. Datenbankanpassungen und -Anbindungen an Internet-Präsentationen
12. Sonstige Grafikdienstleistungen
13. CD-Rom-Produktion.
(2) webUP ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des gesamten Leistungsspektrums zu beauftragen.
(3) Soweit webUP kostenlose Leistungen und Dienste erbringt (z.B. kostenlose Einrichtung von eMail - Adressen, kostenlose Änderungen), können diese mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
(4) webUP ist zu Teillieferungen berechtigt.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Angebote von webUP in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
(2) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
(3) Alle Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.
(5) Rechnungen von webUP sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar ohne Abzug.
(6) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
(7) Im Falle der Gefährdung der Zahlungsforderung von webUP wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden im Sinne von § 321 BGB ist webUP berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden sofort fällig zu stellen.
(8) Bei Rückbelastung eines Lastschrifteinzuges berechnet webUP dem Kunden eine Gebühr von 10 Euro als Ausgleich für die entstandenen Bankgebühren. Falls webUP nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, kann auch dieser zusätzlich geltend gemacht werden. Diese Gebühren werden von webUP gesondert in Rechnung gestellt. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
(9) Der Kunde muss damit rechnen, dass webUP die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann webUP Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
§ 4 Änderung von Kundendaten
Der Kunde hat webUP unverzüglich jede Änderung seines privaten Namens und/oder Firmennamens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner eMail-Adresse sowie jede Änderung in seiner Person (z.B. durch Erbfall oder Gesamtrechtsnachfolge) mitzuteilen, sofern diese Daten für die Vertragsdurchführung erforderlich sind. Bei nicht erfolgter Mitteilung ist webUP nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
§ 5 Haftung
(1) Für etwaige Schäden haftet webUP für sich und seine Erfüllungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung - nur, falls webUP oder seine Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von webUP oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Dies gilt auch in Bezug auf die Nutzung der Internet-Homepage des Kunden durch ihn oder Dritte.
(2) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von webUP auf solche typischen Gefahren begrenzt, die für webUP zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Schadensumfang.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
(4) webUP haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus Copyright-, Urheberrechts-, Nutzungsrechts- oder Datenschutzgesetzverletzungen u.ä., verursacht durch vom Kunden bereitgestelltes oder erwünschtes Material, Inhalte, Links, Abläufe oder Gestaltungselemente. Der Kunde ist für die Abklärung der Urheber- und Nutzungsrechte für das von ihm gelieferte Material selbst verantwortlich.
(5) webUP übernimmt keine Haftung für Schäden aus Produkten und Dienstleistungen Dritter, auch wenn diese durch webUP vermittelt wurden.
§ 6 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Naturereignisse usw.), die die Leistung von webUP wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen webUP, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. webUP unterrichtet den Kunden über den Eintritt eines solchen Umstandes.
§ 7 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) webUP speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheimzuhalten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen.
(3) Als unbefugte Dritte im Sinne des § 7 Abs. (2) gelten nicht die Personen, die den Gegenstand des geschlossenen Vertrages mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
(4) Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
webUP ist dem Kunden gegenüber nicht verpflichtet, technische oder rechtliche Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen.
(5) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code und Passwörter sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
(6) webUP weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 8 Kündigung
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 Absatz (2) bis (5) und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann webUP fristlos kündigen.
§ 9 Mitteilungen
(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (eMail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
Die eMail muss den Namen und die eMail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
(2) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene eMail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
(3) Die Verbindlichkeit der eMail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 10 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Sitz von webUP vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Ulm vereinbart.
§ 11 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Zusatzbedingungen für webProjekte
Nachfolgende Zusatzbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von webUP. Es ist zu beachten, dass die Zusatzbedingungen für den dargestellten Leistungsumfang vorrangig gelten.Zusatzbedingungen für webProjekte
der Firma webUP,
Inh. Sandra Rohrer (Dipl. Math.-oec.)
Siedlungsstr. 17
89192 Rammingen
(nachfolgend webUP genannt)
Stand 01.01.2009
§ 1 Geltungsbereich
(1) Grundlage für Verträge mit webUP sind immer nachfolgende Zusatzbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von webUP.
(2) Bei Vertragsabschluss bestätiget der Kunde die Kenntnisnahme und Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Zusatzbedingungen.
(3) Im Falle von Überschneidungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren Zusatzbedingungen gelten vorrangig zunächst die Zusatzbedingungen als besondere Geschäftsbedingungen.
(4) Die Einrichtung und Vermietung eines Speicherplatzes sowie die Registrierung von Domainnamen fallen nicht unter die Zusatzbedingungen für webProjekte. Sie sind vertraglich getrennt geregelt und unterliegen anderen Zusatzbedingungen.
(5) Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
§ 2 Leistungsumfang
(1) webUP erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden.
(2) Gegenstand der Verträge sind Projekte in Zusammenhang mit Internet, Intranet und Datenbanken. Diese beinhalten die Beratung, Planung, Konzeption, Durchführung und Pflege.
(3) Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von webUP, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(4) webUP entwickelt Lösungen, basierend auf aktuellen Internet Standards (u.a. HTML 4.0, PHP4, JavaScript 1.2, MySql 3.22, CSS 1.0) und konzipiert für aktuelle Browser (Microsoft Explorer 5.x und 6.x, Netscape 4.x und 6.x) unter aktuellen Microsoft-Betriebssystemen. Lösungen für hiervon abweichende Browser und Betriebssysteme müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
(5) Angebote werden entsprechend der vom Kunden zur Verfügung gestellten Projektinformationen individuell erstellt.
(6) Bei Änderungen und Erweiterungen der vertraglichen Pflichten von webUP zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann webUP dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit webUP schriftlich darauf hingewiesen hat. Jeder Mehraufwand wird von webUP zuvor schriftlich angekündigt und erst nach Einverständniserklärung des Kunden ausgeführt.
(7) Der Kunde hat auch nach Projektende Anspruch auf kostenlosen Support (per Telefon oder eMail) für Fragen die in direktem Zusammenhang zu den von webUP erbrachten Leistungen stehen.
§ 3 Preise, Zahlung und Fälligkeit
(1) Alle Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
(2) Angebotspreise beziehen sich immer auf die zu dem Erstellungszeitpunkt vorliegenden Projektinformationen. (§ 2 Absatz (5))
(3) Angebotspreise sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich auf dem Angebot vermerkt wurde.
(4) Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
1. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
2. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
3. von Kosten für Software Dritter
4. von Aufwand für Lizenzmanagement,
5. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen
6. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
7. Reise- und Aufenthaltskosten
Zusatzleistungen werden immer erst nach Absprache mit dem Kunden erbracht.
(5) Kosten für Zusatzleistungen können zum Zeitpunkt des Entstehens in Rechnung gestellt werden.
(6) Ab einem Projektwert von € 2.000,00 ist webUP berechtigt, Teilzahlungen gemessen an bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Ist für die Leistung von webUP die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
(3) Bei Verzögerungen infolge von
1. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
2. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie webUP nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
3. Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
(4) Soweit webUP ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für webUP unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für webUP keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme
(1) Der Kunde wird die Leistungen von webUP nach Maßgabe der von webUP zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald webUP die Abnahmebereitschaft mitteilt.
(2) Die Leistungen von webUP gelten als abgenommen, wenn webUP die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
1. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
2. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder webUP damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von webUP erbrachten Leistungen beruht.
(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht
(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
(2) Soweit webUP dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit webUP keine Korrekturaufforderung erhält.
(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht sorgen.
(4) Wenn webUP dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
(5) Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von webUP wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde webUP unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, eMail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
(6) Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) webUP räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt webUP Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von webUP.
(2) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, webUP über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
(3) webUP geht bei der Verwendung von Vorlagen und/oder Grafiken des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
(4) webUP nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die webUP keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. webUP wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
(5) webUP kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
(6) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird webUP vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde webUP zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, webUP über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder webUP dabei zu unterstützen.
(8) Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von webUP z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er webUP unverzüglich darüber informieren.
§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
(1) Der Kunde räumt webUP das Recht ein, das Logo von webUP und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von webUP zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
(2) webUP behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden und/oder das Kundenlogo in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von webUP innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, die mit dem Datum der Lieferung beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch webUP ausgebessert oder ausgetauscht. webUP behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
(2) Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 5 beachten.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
(4) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde webUP binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich rügen.
(5) Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei webUP innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen schriftlich gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
§ 10 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 11 Widerrufsrecht und Kündigung
(1) Widerruf nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen, außer ein wichtiger Grund, wie Insolvenz, oder ein Grund, den der Kunde nicht zu vertreten hat, liegt vor.
(2) Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 1 Jahr nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht 4 Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
§ 12 Schlussbestimmung
Sind einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder sind solche unwirksam, so bleiben die Bestimmungen und der Vertrag als solche im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind richtet sich der Inhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Zusatzbedingungen für webHosting
Nachfolgende Zusatzbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von webUP. Es ist zu beachten, dass die Zusatzbedingungen für den dargestellten Leistungsumfang vorrangig gelten.Zusatzbedingungen für webHosting
der Firma webUP,
Inh. Sandra Rohrer (Dipl. Math.-oec.)
Siedlungsstr. 17
89192 Rammingen
(nachfolgend webUP genannt)
Stand 01.01.2009
§ 1 Geltungsbereich
(1) Grundlage für Verträge mit webUP sind immer nachfolgende Zusatzbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von webUP.
(2) Bei Vertragsabschluss bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme und Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Zusatzbedingungen.
(3) Im Falle von Überschneidungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren Zusatzbedingungen gelten vorrangig zunächst die Zusatzbedingungen als besondere Geschäftsbedingungen.
(4) WebProjekte fallen nicht unter die Zusatzbedingungen für webHosting. Sie sind vertraglich getrennt geregelt und unterliegen anderen Zusatzbedingungen.
§ 2 Leistungen und Pflichten von webUP
(1) Gegenstand der Verträge ist die Bereitstellung von Speicherplatz von webUP zur Speicherung einer Web-Site des Kunden, Zuggriffsmöglichkeiten auf den Speicherplatz per FTP, Bereitstellung von Speicherplatz und Dienste für das Versenden und Empfangen von eMails, Bereitstellung von Speicherplatz für Datenbanken und die Anmeldung der vom Kunden gewünschten Domains durch webUP.
(2) Bei der Bereitstellung von einem im Vertrag näher spezifizierten Speicherplatz auf einem Server, der zur Speicherung einer Web-Site geeignet ist handelt es sich um den Server eines Dritten, zu dessen Nutzung webUP berechtigt ist ("virtueller Server").
(3) Um dem Kunden den jederzeitigen Zugriff auf die gespeicherten E-Mails und den Speicherplatz zu ermöglichen, vergibt webUP einen Benutzernamen und ein Passwort an den Kunden.
(4) webUP wird sich bemühen, eMail-Accounts gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und zu verhindern, dass die eMail-Kommunikation des Kunden durch Dritte überwacht wird. Eine Gewähr dafür, dass die eMail-Kommunikation unbefugten Dritten nicht zur Kenntnis gelangt, kann webUP indes nach dem derzeitigen Stand der Datensicherheit im Internet nicht übernehmen.
(5) Vom Kunden gewünschte Domains werden registriert oder per KK-Antrag übernommen. Die Domains werden auf den Namen des Kunden registriert und der Kunde wird Eigentümer (Admin-C). Die Erfüllung dieser Leistungen steht unter Vorbehalt der Beantragbarkeit des jeweiligen Domainnamens.
§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist nur dann dazu berechtigt, Speicherplätze einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn webUP einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte schriftlich zustimmt.
(2) Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf den Speicherplätzen speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, lediglich solche Inhalte auf den eMail-Accounts zu speichern und per eMail zu übermitteln, die nicht gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, webUP von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf den bereitgestellten Speicherplätzen gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, webUP von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(4) Die Freistellungsverpflichtung des Kunden gemäß § 3 Abs. 3 gilt auch für Ansprüche Dritter gleich welcher Art, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf bereitgestellte eMail-Accounts gespeichert bzw. über diese eMail-Accounts an Dritte übermittelt hat.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die als Domains zu registrierenden Zeichenfolgen auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und sich keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben. webUP haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer Domain. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Registrierung rechtlich geschützter Namen und/oder Kennzeichen rechtlich nachteilige Folgen haben kann.
(6) Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains - gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt von behördlichen Maßnahmen gleich welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains resultieren.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der DENIC e.G. bzw. der Network Solutions, Inc. anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen der DENIC e.G. bzw. der Network Solutions, Inc. sind im Internet über www.denic.de bzw. www.networksolutions.com abrufbar.
§ 4 Sperrung von Inhalten
webUP ist nach Inkenntnisnahme einer Verletzung von §3 Abs. 2 berechtigt (und nach dem Gesetz verpflichtet), die Veröffentlichung der Seiten über seinen Internet-Server zu unterbinden. Dies geschieht in der Regel durch die Sperrung des Zugangs zu der Internet-Domain des Kunden sowie die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses. webUP ist darüber hinaus berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresentgelts für den entsprechenden webHosting-Vertrag zu verlangen.
§ 5 Haftung
(1) Für etwaige Schäden haftet webUP für sich und seine Erfüllungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung - nur, falls webUP oder seine Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von webUP oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Dies gilt auch in Bezug auf die Nutzung der Internet-Homepage des Kunden durch ihn oder Dritte.
(2) Bei technischen Störfällen (z.B. Ausfall der Server-Hardware) gilt die unter § 5 Abs. (1) genannte Haftungsregelung. Ab einer Ausfallzeit von zusammen mehr als 48 Stunden in einem Kalendermonat werden die Monatsgebühren ohne Rücksicht auf ein Verschulden anteilsmäßig nach Wahl von webUP rückerstattet oder verrechnet.
(2) Datensicherung:
Es obliegt dem Kunden, Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen, die sich auf dem Server von webUP befinden. webUP ist nicht verpflichtet, eine Datensicherung durchzuführen. Für Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von webUP beruht, kann webUP nicht haftbar gemacht werden.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Alle Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(3) Alle Gebühren für webHosting sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im voraus, spätestens am 3. Werktag des jeweiligen Monats, zu entrichten. Die Berechnung für den ersten Monat erfolgt, indem jeder Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet wird.
(4) Einmalige Einrichtungsgebühren sowie entrichtete Domaingebühren können nicht rückerstattet werden. Ist der Kunde mit der Zahlung für gemieteten Speicherplatz in Verzug, so behält sich webUP nach entsprechender eMail-Benachrichtigung das Recht vor, den Zugriff auf den Server innerhalb einer Kalenderwoche ab Zugang der eMail bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Für die Sperrung und die Wiederfreistellung des Speicherplatzes können angemessene Entgelte erhoben werden.
(5) Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages (in der Regel ein Betrag, der zwei Monatsentgelten entspricht) ist webUP berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden sofort fällig zu stellen.
(6) webUP garantiert grundsätzlich eine Preisstabilität für die im Vertrag festgelegte Vertragsdauer. Sollten aus unvorhersehbaren Gründen Preiserhöhungen notwendig werden, kann der Kunde bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. webUP weist den Kunden im Bedarfsfalle auf dieses Kündigungsrecht hin.
(7) Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung gewährt webUP 2% Skonto auf alle Zahlungen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Lastschriften ausgeführt werden können.
§ 7 Kündigung
(1) Alle von webUP angebotenen webHosting Leistungen sind jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
(2) Soweit von webUP vertragsbedingte Vorleistungen erbracht wurden, kann webUP im Falle einer Kündigung durch den Kunden anteiligen Aufwendungsersatz zur Begleichung dieser Unkosten verlangen. Das Recht des Kunden zur Einrede niedrigerer Aufwendungen und Vergütungen wir dadurch nicht berührt. Bei einer ordentlichen Kündigung durch webUP entfällt der Aufwendungsersatzanspruch.
(3) Der Kunde bleibt auch nach dem Ende der Vertragsbeziehung Inhaber aller beantragten und durch InterNic oder DE-Nic zugeteilten Domain-Namen.
(4) Abweichend von § 7 Abs. (1) gilt für zeitliche begrenzte Aktionsangebote, sowie für angebotene Pakete eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr, die sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Kunde nicht bis 6 Wochen vor Vertragsende die Kündigung schriftlich an webUP mitgeteilt hat.
§ 8 Schlussbestimmung
Sind einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder sind solche unwirksam, so bleiben die Bestimmungen und der Vertrag als solche im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind richtet sich der Inhalt nach den gesetzlichen

